Die medizinische Behandlungspflege (SGB V)
Die Behandlungspflege darf nur nach ärztlicher Verordnung erfolgen.
Wir stellen eine gute Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärzten der Klienten/innen und dem Pflegedienst sicher.
- die Maßnahme ist vom behandelnden Arzt verordnet und schriftlich dokumentiert (Muster 12a / HKP)
- die persönliche Durchführung durch den Arzt ist nicht erforderlich
Die Leistungen
- Stellen und verabreichen von Medikamenten
- Wundversorgungen
- Blutdruck,- Puls,- Blutzucker,- Körpertemperaturmessungen
- Blutzucker messen und Insulingaben
- An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Püttern
- Sauerstoffgabe
- Absaugen von Nasen-/ Rachenraum
- Inhalationen
- Verbandwechsel bei perkutaner Sonde
- Verbandwechsel bei suprapubischem Katheter
- Wechsel eines transurethralen Dauerkatheters
- Einmal-Katheterisieren
- Injektionen
- uvm