Die medizinische Behandlungspflege (SGB V)

 

Die Behandlungspflege darf nur nach ärztlicher Verordnung erfolgen.

Wir stellen eine gute Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärzten der Klienten/innen und dem Pflegedienst sicher. 

  • die Maßnahme ist vom behandelnden Arzt verordnet und schriftlich  dokumentiert (Muster 12a / HKP)
  • die persönliche Durchführung durch den Arzt ist nicht erforderlich

 

Die Leistungen

  • Stellen und verabreichen von Medikamenten
  • Wundversorgungen
  • Blutdruck,- Puls,- Blutzucker,- Körpertemperaturmessungen
  • Blutzucker messen und Insulingaben
  • An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Püttern
  • Sauerstoffgabe
  • Absaugen von Nasen-/ Rachenraum
  • Inhalationen
  • Verbandwechsel bei perkutaner Sonde
  • Verbandwechsel bei suprapubischem Katheter
  • Wechsel eines transurethralen Dauerkatheters
  • Einmal-Katheterisieren
  • Injektionen
  • uvm