Das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I)

 

Die Ausweitung der Leistungen durch das PSG I ist eine Antwort der Bundesregierung auf die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft.

 

Die mit dem Pflegestärkungsgesetz eingeführten Maßnahmen helfen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und unterstützen die Pflegekräfte bei ihrer Arbeit. Leistungen können nun individueller in Anspruch genommen werden, die Höhe der Leistungsbeträge ist gestiegen.

 

Finanziert wird dies durch eine Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte. Gleichzeitig ist ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet worden, der die Pflege nachhaltig sichern und Beitragssteigerungen in der Zukunft abmildern soll.

 

Die Pflegestärkungsgesetze heben die Beiträge für die Pflegeversicherung in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Beitragssatzpunkte an. Dadurch stehen dauerhaft fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung. 1,2 Milliarden Euro fließen in einen Pflegevorsorgefonds.