Wir stärken Ihre pflegerische Kompetenz als Eltern/Angehörige, damit Sie Ihr Kind/Ihre/n Angehörigen stundenweise oder ganz ohne professionelle Hilfe sicher versorgen können.
Ein großes Anliegen unseres Pflegedienstes ist die Entwicklung der Klientin/des Klienten und seiner Angehörigen zu maximal möglicher Unabhängigkeit von professioneller Pflege.
Dabei ist die Anleitung der Klientin/des Klienten selbst, aber vor allem die Anleitung pflegender Angehöriger, z.B. pflegende Eltern, sehr wichtig. Eine gute und umfassende Anleitung ist die Basis für eine sichere Versorgung und sichere Selbstpflege der Klientin/des Klienten und sie ist Ausdruck eines professionellen Verständnisses unseres Pflegedienstes.
Inhalte der Angehörigenschulung sind:
Die Angehörigenschulung ist stets fallbezogen und erfolgt durch dazu befähigte Pflegefachkräfte, d.h. durch Pflegefachkräfte, die die Klientin/den Klienten sehr gut kennen.
Sie wird dokumentiert und ist ein abrechnungsrelevanter Bestandteil der Betreuung unserer Klienten/Innen. Für die Dokumentation haben wir Protokolle entwickelt. Sie sind vom/von der Angeleiteten zu unterzeichnen und werden ihr/ihm nach Abschluss der Maßnahmen in Kopie ausgehändigt.
Alle an der Versorgung beteiligten Professionen und Personen werden in diesen Prozess mit einbezogen. In der Regel holen wir uns eine ärztliche Anordnung ein, besonders bei beatmeten Klienten.
Die Angehörigenschulung dient dem schrittweisen Rückzug der professionellen Pflege. Den Zeitpunkt bestimmen wir gemeinsam mit der Klientin/dem Klienten, den pflegenden Angehörigen, dem behandelnden Arzt (w/m/d) sowie anderen Organisationen, z.B. dem Bunten Kreis bei intensivpflichtigen Kindern.
Eine klare Zeitspanne lässt sich im Vorfeld nicht definieren und kann stark variieren. Teilweise kann die Rückzugspflege als tägliche Stundenreduzierung über mehrere Wochen erfolgen aber auch ganze Tage oder Nächte umfassen.
In besonderen Fällen, z.B. wenn ein Elternteil erkrankt, oder bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Klientin/des Klienten, z.B. Infektexazerbation, kann die Rückzugspflege jederzeit ausgesetzt werden.